Förderung durch den Arbeitgeber

Finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber
  • Komplette Übernahme der Studiengebühren
  • Pauschale für die Weiterbildung
Arbeitgeber unterstützt durch Arbeitszeitmodell
  • Freistellung für Lehrveranstaltungen
  • Freistellung für unternehmensbezogene Projektarbeit
  • Vereinbarung von flexibler Arbeitszeit
  • Gewährung von Bildungsurlaub

Deutsche Bildung

Die Deutsche Bildung kann Studienfonds zur Verfügung stellen um eine flexible Studienfinanzierung zu ermöglichen.

Aufstiegsstipendium Erststudium

  • Verwendungsweck: Erststudium (Bachelor)
  • Förderdauer: gesamte Dauer des Studiums
  • Förderhöhe: Jahrespauschale von 2.400 Euro bei berufsbegleitendem Studium
  • Altersgrenze: keine
  • Einkommensgrenze: keine
  • Bewerbung vor dem Studium und bis einschließlich 2. Studiensemester ist möglich

Die Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB) fördert Berufserfahrene.

www. sbb-stipendien.de

Aufstiegsstipendium Weiterbildung

  • Verwendungsweck: fachliche und fachübergreifende berufliche Weiterbildung. Förderung eines Studiums ist möglich.
  • Förderdauer: 3 Jahre
  • Förderhöhe: Jahrespauschale von 2.000 Euro
  • Altersgrenze: 25 Jahre
  • Antrag wird vor Beginn der WB-Maßnahme gestellt.

Die Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB) fördert Berufserfahrene.

www. sbb-stipendien.de

Bildungsfonds und Kredite

Bildungsfonds unterstützen Studierende bei den Lebenshaltungskosten und den Studiengebühren. Des Weiteren bieten die regionalen Banken Kredite für die Finanzierung des Studium.

Weitere Infos erhalten Sie unter:

Stipendiendatenbank

Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Ostbayern e.V. in Regensburg
Arnulfsplatz 4, 93047 Regensburg
Telefon: 0941-200 004-0
Telefax: 0941-200 004-99

E-Mail: info@mba-bayern.de

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